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to BEE or not to BE For a GMO-free Europe
14.01.2014

 

Der Ausschuss der Regionen

Die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU, der so genannte Ausschuss der Regionen (AdR) besteht aus 353 gewählten Regionalvertretern aus den 28 Mitgliedstaaten. In bestimmten Fällen hat der Ausschuss der Regionen das Recht, vom Rat gehört zu werden und Stellungnahmen abzugeben.

Auf diese Weise sollen die Interessen der Gemeinden, Städte, Departements, Regierungsbezirke und Provinzen in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten entscheiden, wer für sie im Ausschuss die regionalen und lokalen Strukturen vertreten soll.

Nähere Informationen auf folgender Webseite.