Beitrag von Hiltrud Breyer in "Biotechnologie in Kontexten der Sozial- und Gesundheitsberufe"
"Eine Eizelle zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten"
Wichtige Entscheidungen in den Bereichen der embryonalen Stammzellforschung, der künstliche Befruchtung, der Organspende und den Entwicklungen in der Nanomedizin werden heute durch Vorgaben der Europäischen Union aus Brüssel gefällt, sei es durch rechtliche Regelungen zu Neuartigen Therapien, Biopatentierung, oder durch finanzielle Anreize für bestimmte Forschungsrichtungen wie die embryonale Stammzellforschung oder die Nanomedizin. Die europäische Union spielt damit eine wesentliche Rolle in der Entscheidung, wie wir als Gesellschaft ethische Grundsätze in konkrete rechtliche Vorgaben gießen und Menschenwürde und Menschsein in Gesetzestexten verankern. In der Praxis sind die Verankerung ethischer Werte und die Förderung der Wirtschaft jedoch nicht gleichberechtigt.



