15.05.2007
Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Geschlechtergerechte Vergabepraxis der Mittel der EU-Strukturfonds
Laut Artikel 2 des EG-Vertrages ist die Gleichstellung von Männern und Frauen eine Aufgabe der Gemeinschaft und laut Artikel 3 wirkt die EU darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Geschlechtergleichstellung zu fördern. Die Vergabe der Mittel der europäischen Struktur-fonds sind an das Kriterium der Chancengleichheit gekoppelt.
Die vollständige Anfrage und die Antwort der EU-Kommission finden Sie hier.