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24.11.2013

 

Wie kann ich mich in Brüssel einmischen?

Egal, ob als Einzelner oder als Nichtregierungsorganisation - für alle, die wirksam Lobbying betreiben wollen, gilt eine eiserne Regel. Sie lautet: So früh wie möglich Einfluss nehmen. Erste Anlaufadresse für LobbyistInnen ist die EU-Kommission. Denn sie erarbeitet die Vorschläge für Gesetze. Eine Schlüsselfigur im EP ist der Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin.

Das Präsidium des Parlaments leitet die Vorschläge der Kommission stets an einen Ausschuss weiter. Der Ausschuss benennt jeweils einen Berichterstatter bzw. eine Berichterstatterin. Dieser bzw. diese hat die Aufgabe, einen Bericht für das Plenum des Parlaments zu erstellen, der dann als Basis für die erste Lesung dient. Die erste Lesung (erste Stellungnahme) ist deshalb sehr bedeutend, weil danach - in der zweiten Lesung - einzelne Abgeordnete keine Änderungsanträge mehr einbringen können. Die Vorbereitung für diesen entscheidenden Akt erfolgt durch einen einzigen Abgeordneten. Deshalb ist es besonders wichtig, den Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin von den eigenen Argumenten zu überzeugen. Die Lobbyarbeit sollte sich somit auf diese Person konzentrieren. In der Regel ist sie offen für Gespräche mit InteressenvertreterInnen.

Bei wichtigen Vorschlägen der EU-Kommission ernennen die Fraktionen so genannte Schatten-BerichterstatterInnen („shadow-reporter"), die sich ebenfalls mit dem Vorhaben befassen und als Ansprechpartner genutzt werden. Darüber hinaus hat jede Fraktion so genannte FraktionsmitarbeiterInnen, die auf einzelne Themengebiete spezialisiert sind und Informationen geben.

Es ist wichtig, dass sich nicht nur Nichtregierungsorganisationen, sondern auch Einzelpersonen einmischen. Denn eines ist klar: Es geht in Brüssel um Bürgerinteressen. Gemeinsam macht stark - insofern haben Organisationen naturgemäß mehr Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Gleichermaßen gilt jedoch: Jede Stimme zählt - insbesondere dann, wenn viele sie erheben.