17.02.2009
Eine Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Umsetzung der EU-Zoorichtlinie
Die EU-Zoorichtlinie regelt den Beitrag, den Zoos zum Schutz wildlebender Tiere und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten. Es herrschen jedoch begründete Zweifel, ob sich alle zoologischen Einrichtungen an Forschungsaktivitäten, der Ausbildung erhaltungsspezifischer Kenntnisse, dem Informationsaustausch über die Artenerhaltung und gegebenenfalls der Aufzucht, Bestandserneuerung und Auswilderung beteiligen.
Meine Anfrage an die EU-Kommission finden Sie hier.