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16.12.2013

 

Finanzen

Nach dem neuen Abgeordnetenstatut, das seit Beginn der Legislaturperiode 2009 -– 2014 gilt, erhalten alle Europaabgeordneten eine einheitliche Entschädigung. Diese ist nunmehr aus dem EU-Haushalt finanziert und wird mit einer EU-Einkommensteuer belegt.

Die Entschädigung beträgt ca. 7.665 Euro vor Steuern EUR, was 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof entspricht.

Jeder Europaabgeordnete erhält eine sogenannte “allgemeine Kostenvergütung”. Von diesem Betrag werden alle Kosten z.B für ein Wahlkreisbüro (z.B. Miete, Telefon, Büroausstattung) sowie alle Büromaterialien und Handykosten finanziert. Im Gegenzug können keine Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für Mitarbeiter in Brüssel und im Heimatland steht den Abgeordneten ein monatliches Budget zur Verfügung.

Jedem Europaabgeordneten steht für jeden Tag, an dem er in Brüssel oder Straßburg arbeitet, ein Tagegeld zu. Dieses dient dazu, die Kosten für auswärtige Lebensführung abzudecken.

Im Zeichen der Transparenz steht der Verhaltenskodex des Parlaments. Abgeordnete legen ihre bezahlten Tätigkeiten und deren Vergütung außerhalb des Parlaments offen sowie andere Funktionen, die einen Interessenskonflikt darstellen könnten. Der Kodex beinhaltet zudem ein explizites Verbot, Bezahlung oder Gegenleistungen für die Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungen anzunehmen. Alle Angaben werden im Rahmen einer Erklärung der Finanziellen Interessen auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht.

Meine Erklärung der finanziellen Interessen finden Sie hier.

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