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14.03.2014

Anfrage an EU-Kommission 

Legehennen, Tierschutz und TTIP

Wie wird die Kommission der Gefahr des Aushebelns der Legehennenverordnung durch das geplante TTIP-Abkommen entgegentreten? Lesen sie die vollständige Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission (14.3.2014, DE E-000690/2014) auf meine Anfrage.

Seit 1. Januar 2012 sind in der EU herkömmliche Käfige verboten. Mit der Umstellung auf „ausgestaltete Käfige“ ist nun eine Besatzdichte je Henne von 750 cm² vorgeschrieben.

In den USA werden Hennen jedoch vorwiegend in Batterie-Käfigen gehalten. Diese in der EU verbotene Käfighaltung zwängt Hennen auf 350-400 cm². Auch beim Schnabelstutzen gibt es unterschiedliche Standards.

1.    Wie wird die Kommission der Gefahr des Aushebelns der Legehennenverordnung durch das geplante TTIP-Abkommen entgegentreten?

2.    Welche Maßnahmen plant die Kommission, um weiteren Rückschritten im Tierschutz durch das TTIP zu begegnen?

Mit den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) strebt die EU – ebenso wie bei anderen Verhandlungen über Handelsabkommen mit Drittländern – die Einführung von Kooperationsmechanismen zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tierschutzes an. Die Kommission wird prüfen, inwiefern eine Vereinbarung mit den USA getroffen werden kann, und die Vertragsparteien können zu einem späteren Zeitpunkt über deren Inhalt entscheiden.

Die Verhandlungen werden die EU-Standards in den Bereichen der Tiergesundheit und des Tierschutzes nicht beeinträchtigen. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften sind nicht Gegenstand der Verhandlungen und die Richtlinie 1999/74/EG des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen wird nicht aufgehoben.

Da die EU-Tierschutzvorschriften nicht Gegenstand der Verhandlungen sein werden, hat die Kommission nicht die Absicht, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen.