17.10.2007
Eine Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2004/81/EG in Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2007 Änderungen im Zuwanderungsrecht durch das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU” beschlossen. Damit wird u.a. die RL 2004/81/EG umgesetzt. Laut §15a Abs. 1 ist die Unterbringung der von Menschenhandel Betroffenen in Sammelunterkünften vorgesehen. Dies ermöglicht keinen ausreichenden Schutz der Betroffenen, keine Möglichkeit der Loslösung von den Tätern und keine bedarfsgerechte Unterstützung.