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17.10.2007

Eine Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission 

Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2004/81/EG in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2007 Änderungen im Zuwanderungsrecht durch das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU” beschlossen. Damit wird u.a. die RL 2004/81/EG umgesetzt. Laut §15a Abs. 1 ist die Unterbringung der von Menschenhandel Betroffenen in Sammelunterkünften vorgesehen. Dies ermöglicht keinen ausreichenden Schutz der Betroffenen, keine Möglichkeit der Loslösung von den Tätern und keine bedarfsgerechte Unterstützung.
  Die vollständige Anfrage und die Antwort der EU-Kommission finden Sie hier