07.07.2006
Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen
Am 26. Oktober 2005 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu Patenten für biotechnologische Erfindungen an (P6_TA(2005)0407). Darin unterstrich das Parlament u.a. seine Position zur Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen. Es stellte klar, dass Patente auf Stammzellen von menschlichen Embryonen nicht erteilt werden dürfen.
