02.01.2014
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union. Seine Untersuchungen stützen sich gewöhnlich auf Beschwerden, jedoch kann er auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten. Er untersucht Beschwerden über mangelhafte oder ausbleibende Verwaltungstätigkeit.
Jede Unionsbürgerin / jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat kann sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder Email beschweren oder um Auskunft ersuchen. Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich oder kann von der Webseite heruntergeladen werden.