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14.01.2014

 

Der Rat

Der Europäische Rat besteht aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Regierungen der Mitgliedstaaten. Grundsätzlich ist zwischen dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union zu unterscheiden.
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen. Er trifft die zentralen Grundsatzentscheidungen der Union. Der Rat der Europäischen Union besteht dagegen aus je einer Fachministerin bzw. einem Fachminister der Mitgliedstaaten. Je nach Aufgabenbereich tritt der Rat etwa als Agrar-, Umwelt-, Verkehrs- oder Finanzministerrat zusammen.
Der Vorsitz im Rat (Ratpräsidentschaft) wird jeweils für ein halbes Jahr von einem Mitgliedsstaat wahrgenommen, wobei kleinere Staaten genauso häufig zum Zug kommen wie große. Jede Präsidentschaft hält ihre Vorhaben in der Regel in einem Arbeitsprogramm schriftlich fest, das meist auf eigens eingerichteten Internetseiten vorgestellt wird, aber auch bei den nationalen Ministerien erfragt werden kann. Derzeit hält Griechenland den Vorsitz inne. Im Juli 2014 wird Italien den Vorsitz übernehmen.
Manche Diskussionen im Rat werden auch Live im Internet übertragen. Informationen dazu auf der Webseite.