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04.04.2014

Anfrage an EU-Kommission 

Riskcycle: besonders problematische Stoffe in der Abfallphase

Über eine Reduktion des Eintrages besonders problematischer Stoffe wie POPs oder SVHC-Chemikalien in die Primärprodukte können auch die Sekundärprodukte geschützt werden. Lesen sie die vollständige Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission (04.04.2014, DE E-013666/2013) auf meine Anfrage.

1.    Teilt die Kommission die Auffassung, dass die Reduzierung des Eintrages besonders problematischer Stoffe insbesondere der Umsetzung der REACH-Verordnung obliegt, deren Guidance-Dokumente explizit die Abfallphase in die Stoffbewertung für beispielsweise die Stoffregistrierung einbeziehen?

2.    Sind der Kommission Registrierdossiers bekannt, die diesem Anspruch genügen?

3.    Hält die Kommission diese Fragestellung für die laufende Dossierprüfung durch die ECHA für eine hilfreiche Vorgabe, um die erforderlichen Prioritäten zu setzen?

Die Qualität von Recyclingmaterialien hängt in hohem Maß von der Homogenität und Reinheit der Abfallströme ab. Die Abfallphase sollte in die im Rahmen von REACH[1] vorgesehenen Stoffsicherheitsbeurteilungen der Registranten aufgenommen werden. Zudem gibt es registrierte Stoffe, bei denen diese Phase in den Registrierungsdossiers abgedeckt wird. Dieses Element sollte jedoch nicht im Mittelpunkt des Prozesses der Stoffbewertung stehen. Die Beschränkungs- und Zulassungsverfahren sind besser geeignet, um auf Bedenken im Zusammenhang mit problematischen Stoffe in der Abfallphase einzugehen. Die Bewertung kann jedoch dazu beitragen, die Wissenslücken im Hinblick auf viele Stoffe zu schließen und Prioritäten festzulegen, damit diese Risikomanagementinstrumente in die Lage versetzt werden, Bedenken, die in der Abfallphase aufkommen, gerecht zu werden.


[1] Verordnung (EG) Nr. 1907/2206 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.