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24.04.2014

Anfrage an EU-Kommission 

EU-Vogelschutzrichtlinie umsetzen - 2,5 Millionen tote Zugvögel sind zu viel

In Fällen, in denen das illegale Töten oder Fangen von Wildvögeln anhält, prüft die Kommission zusammen mit den nationalen Behörden die Wirksamkeit der zur Bekämpfung derartiger Praktiken getroffenen Maßnahmen.

Lesen sie die vollständige Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission (24.04.2014, DE E-002678/2014) auf meine Anfrage.

1.    Wie bewertet die Kommission die stetige Zunahme getöteter Zugvögel in der Republik Zypern auch nach 10 Jahren EU-Mitgliedschaft?

2.    Wie bewertet die Kommission die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in der Republik Zypern, insbesondere seit 2013?

3.    Welche konkreten Maßnahmen wird die Kommission gegenüber der zyprischen Regierung ergreifen, um eine effiziente Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie sicherzustellen und die weitere Verschleierung von Tatsachen und Verstößen gegen EU-Recht zu verhindern?

Die Kommission hat vor kurzem einen Monitoring-Bericht mit Daten über die illegale Fangjagd auf Wildvögel erhalten, die im Herbst 2013 in Zypern stattfand. Die Kommission hat diese Daten geprüft. Außerdem hat sie auf einer Paketsitzung[1] am 25. Februar 2014 die Fangjagd in der Republik Zypern bei den zuständigen zyprischen Behörden zur Sprache gebracht. Darüber hinaus wird die Kommission die Fangjagd im souveränen britischen Stützpunkt Dhekelia mit den zuständigen britischen Behörden erörtern.

Die Verantwortung für die Durchsetzung der Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie[2], einschließlich Maßnahmen gegen die Vogelwilderei und der Mobilisierung von Freiwilligen für solche Maßnahmen, liegt bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. In Fällen, in denen das illegale Töten oder Fangen von Wildvögeln anhält, prüft die Kommission zusammen mit den nationalen Behörden die Wirksamkeit der zur Bekämpfung derartiger Praktiken getroffenen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch einen Fahrplan[3] erstellt, in dem konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Tötung von Wildvögeln, der Fangjagd auf Wildvögel und des Handels mit Wildvögeln in der EU aufgezeigt werden. Sie überwacht die Durchführung dieses Fahrplans in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern.

[1] Sitzung über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten

[2] Richtlinie 2009/147/EG, ABl. L 20 vom 26.1.2010

[3] http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/illegal_killing.htm