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14.02.2014

Riskcycle 

Flammschutzmittel für Kunststoffprodukte

Sollen die in Forschungsvorhaben ermittelten unter dem Gesichtspunkt des Riskcycle relevanten Stoffe/chemischen Additive bezüglich ihrer REACH-Relevanz geprüft werden? Die EU-Kommission erklärt dazu, immer auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Eine besondere Behandlung der Risiken von Flammschutzmittel für Kunststoffprodukte im Registrierungsverfahren gibt es nicht. Die Unternehmen müssen Stoffsicherheitsbeurteilungen durchführen und "Abfallbehandlungsmaßnahmen in Erwägung" ziehen. Die Kommission bekennt sich zur Umsetzung des HBCD-Verbiotes (Beschluss auf der sechsten Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens).

Lesen sie die vollständige Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission (14.2.2014, DE E-013667/2013) auf meine Anfrage.

1.    Wie beurteilt die Kommission den Vorschlag, die in Forschungsvorhaben ermittelten unter dem Gesichtspunkt des Riskcycle relevanten Stoffe/chemischen Additive bezüglich ihrer REACH-Relevanz zu prüfen?

Wenn die Europäische Chemikalienagentur und ihre Ausschüsse im Auftrag der Kommission besonders besorgniserregende Stoffe identifizieren oder Beschränkungen vorschlagen, berücksichtigen sie die Studien und Forschungsprojekte von Interessenträgern, wissenschaftlichen Einrichtungen und Sachverständigen sowie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

2.    Wie ausführlich behandeln die Registrierdossiers dieser Stoffe (wie beispielsweise die relevanten Flammschutzmittel für Kunststoffprodukte) diesen Abfallaspekt?

Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen die Unternehmen Stoffsicherheitsbeurteilungen durchführen, die auch Expositionsszenarien umfassen. In diesen Expositionsszenarien ist gemäß Anhang I der REACH-Verordnung zu beschreiben, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird. Um die Chemikalien-Exposition von Mensch und Umwelt bei der Entsorgung und/oder Wiederverwertung eines Stoffes zu verringern oder ganz zu vermeiden, müssen die Unternehmen auch Abfallbehandlungsmaßnahmen in Erwägung ziehen.

3.    Welche Konzepte verfolgt die Kommission, um Produkte aus recyceltem „Polystyrol“ zukünftig vor dem Flammschutzmittel Hexabromocyclododekan (HBCD) zu schützen?

HBCD ist zulassungspflichtig gemäß der REACH-Verordnung, weshalb der Stoff nach dem 21. August 2015 nur auf zugelassene Weise verwendet werden darf. HBCD wurde zudem mit dem Beschluss SC-6/13 auf der sechsten Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen verboten. Als Vertragspartei dieses Übereinkommens wird die EU diesen Beschluss umsetzen, wobei sie sowohl das Ergebnis des REACH-Zulassungsverfahrens als auch die Ausnahmeregelungen im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens berücksichtigen wird.