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12.02.2014

Riskcycle: Prüfung von REACH-Dossiers 

Illegaler Export von Abfall

Riesige Mengen an importierten Elektronikmüll und Blei landen illegal in Asien und Afrika und belasten dort vor allem Boden und Menschen. Nur ein Bruchteil wird dort umweltgerecht recycelt. Entsprechende Studien (des deutschen Umweltbundesamts bzw. der Vereinten Nationen) belegen die Dimension illegaler Exporte von Elektroaltgeräten.

Lesen sie die vollständige Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission (12.2.2014, DE E-013668/2013) auf meine Anfrage.

1.    Teilt die Kommission die Auffassung, dass bei der Prüfung der Registrierdossiers nach der REACH-Verordnung die reale Recyclingpraxis beispielsweise bei Elektronikschrott in Afrika oder Asien herangezogen werden muss und es nicht genügt, wenn von den Registrierpflichtigen nur die europäische Praxis bei der Berechnung von Expositionsszenarien herangezogen wird?

2.    Liegen der ECHA Fälle vor, bei denen es aufgrund der Riskcycle-Problematik überhaupt zur Ermittlung von Expositionsszenarien gekommen ist?

3.    Sind der Kommission Studien bekannt bzw. hat die Kommission selbst Studien zu dieser Problematik in Auftrag gegeben?

In der REACH-Verordnung sind alle Stufen des Lebenszyklus eines Stoffes aus einem Herstellungsprozess aufgeführt, und bei der Stoffsicherheitsbeurteilung müssen die festgestellten Verwendungszwecke berücksichtigt werden. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung wie das Recycling in der Europäischen Union. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, Recyclingpraktiken in Drittländern in einem REACH-Expositionsszenario zu dokumentieren.

ECHA hat in einigen Fällen Expositionsszenarien im Zusammenhang mit dem Abfall-Lebenszyklus bewertet; wo es notwendig war, wurden Maßnahmen im Rahmen von REACH getroffen. Die ECHA-Leitlinien R18[1] enthalten Hinweise darüber, wie die Bewertung des Abfall-Lebenszyklus durchgeführt werden sollte.

Seit 2009 unterstützt die Kommission gemeinsam mit anderen Geldgebern das Programm zur Ermittlung toxischer Standorte (Toxic Sites Identification Programme). Bei den Arbeiten, die in beinahe 50 Entwicklungsländern durchgeführt werden, wurden tausende Standorte gefunden, die mit Chemikalien kontaminiert sind. Die weltweite Allianz für Gesundheit und gegen Umweltverschmutzung (Global Alliance on Health and Pollution (GAHP)), an deren Gründung im Jahr 2012 die Kommission mitgewirkt hat, hilft Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen bei der Lösung von Problemen mit Abfall und toxischer Verunreinigung.

Der Vorschlag der Kommission[2] zur Änderung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen hat zum Ziel, die Koordinierung, Effizienz und Wirksamkeit der Kontrollen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern. Ein Großteil dieser Ausfuhren sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die häufig in irreführender Weise als zur Wiederverwertung bestimmt eingestuft werden. Der Vorschlag sieht eine Umkehr der Nachweispflicht vor, so dass die zuständigen Behörden von den Ausführern Belege dafür verlangen können, dass die ausgeführten Geräte für die Wiederverwendung geeignet und voll funktionsfähig sind, oder im Falle von Abfall Nachweise darüber fordern können, welche Abfallbehandlungsmethoden im Bestimmungsland angewandt werden. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament geprüft.

[1] http://echa.europa.eu/documents/10162/13632/r18_v2_final_en.pdf  (nur in Englisch).

[2] COM(2013) 516 vom 11.7.2013.