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01.04.2008

Sieg des Europaparlaments gegen Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission 

EuGH bestätigt Verbot des Flammschutzmittels Deca-BDE

Die Entscheidng des EuGH für ein Verbot von Deca-BDE schafft glücklicherweise endlich klare Verhältnisse: der EuGH hat damit die Entscheidung der EU-Kommission vom Oktober 2006 annuliert, Deca-BDE vom Verbot in elektrischen und elektronischen Geräten auszunehmen. Diese Entscheidung war illegal und wurde damit zu Recht heute zurückgewiesen.
Zur heutigen Entscheidung des EuGH zum Verbot von Deca-BDE erklärt die Europaabgeordnete und Umweltschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen):

Die Entscheidng des EuGH für ein Verbot von Deca-BDE schafft glücklicherweise endlich klare Verhältnisse: der EuGH hat damit die Entscheidung der EU-Kommission vom Oktober 2006 annuliert, Deca-BDE vom Verbot in elektrischen und elektronischen Geräten auszunehmen. Diese Entscheidung war illegal und wurde damit zu Recht heute zurückgewiesen. Ab 01.07 diesen Jahres wird das gefährliche Deca-BDE damit dort verboten sein, wo es am häufigsten verwendet wird: in Computern, Monitoren und Fernsehgeräten.

Der EUGH hat klargestellt, dass die EU-Kommission eindeutig ihre Kompetenz überschritten hat, als sie das 2003 beschlossene Verbot im 2005 Komitologie-Verfahren aufgehoben hat. Dies ist ein erstklassiger Sieg - das Europaparlament hat auf ganzer Linie gewonnen. Die Fraktion der Grünen im Europaparlament war wesentlicher Motor der Klage vor dem EuGH. Das Europaparlament hat die EU-Kommission nun schon zum zweiten Mal dabei gestoppt, das Deca-BDE-Verbot aufzuweichen.

Dieser Fall geht deutlich über den Bereich des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt hinaus. Die heutige Entscheidung ist die klare Absage an die EU-Kommission für den schamlosen Versuch, ihre Macht in der Komitologie zu missbrauchen. Die Rolle des Europaparlament als Mitentscheider würde überflüssig, wenn es der EU-Kommission gestattet wäre, durch die Hintertür Entscheidungen des Gesetzgebers auszuhebeln. Die Gründe für ein umfassendes Verbot von Deca-BDE liegen auf der Hand: seit 2003 ist es nachgewiesen in Raubtieren, in der Arktis und in der Milch stillender Mütter. Es ist erwiesenermaßen neurotoxisch. Bei seinem Abbau entstehen noch giftigere und bioakkumulierende Stoffe.

Obwohl sogar ihr eigener Ausschuss für Maßnahmen zur Risikoreduktion plädiert, hat die EU-Kommission bisher davor die Augen verschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission sich jetzt endlich nicht mehr zum Steigbügelhalter für die Bromid-Industrie macht, sondern Vorschläge für die weitere Reduktion der bromierten Flammschutzmittel vorlegt.

Hintergrund:
Das Verbot wurde vom Europaparlament und EU-Ministerrat im Januar 2003 beschlossen in der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten. Es wäre am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Dieses Verbot wurde jedoch am 13.10.2005 durch die EU-Kommission im Komitologieverfahren aufgehoben. Am 10.01.2006 hat das Europaparlament das Annulierungsverfahren beim EuGH beantragt.

Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission spezifische Anwendungen der gefährlichen Substanz vom Verbot auszunehmen, aber nur wenn es keine ungefährlicheren Alternativen für die Anwendung gibt. Die EU-Kommission hat die breite Möglichkeit ungefährlicherer Alternativen ignoriert, als sie ihre Entscheidung traf. Die Begründung für die Aufhebung des Verbots basierte auf der veralteten Annahme, dass für die Verbraucher keinerlei Risiko besteht.